Allgemeine Geschäftsbedingungen des Polier-Service-Essen Küpper GbR

§1 Allgemeiner Geltungsbereich und Vertragsschluss

1) Alle Vertragsbeziehungen  zwischen dem Polier-Service-Essen Küpper GbR, im folgenden Polier­ Service genannt, und dem Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer, Unternehmen und Endverbraucher. Eventuelle AGB der Kunden werden nicht in diese AGB einbezogen und werden nicht Vertragsbestandteil mit dem Polier-Service.

§2 Preise

1)  Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer. Nicht im Preis enthalten sind Versicherungs-, Versand-, Verpackungs- und Transportkosten.

2)  Angebote des Polier-Service sind stets freibleibend.

§3 Zahlungsbedingungen

1) Barzahlung bei Abholung der Felgen oder

2)  Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung.

3)  Verzug der Zahlung nach 8 Tagen nach Rechnungsstellung.

§4 Lieferung

1)  Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündlich zugesagte Termine sind nicht verbindlich.

2)  Angelieferte Felgen müssen sauber und silikonfrei sein. Anfallender Reinigungsaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

3)  Für nicht zur Felge gehörende Teile wie Gewichte, Ventile, Ventilkappen,  Schrauben, Spurplatten etc. werden nicht gesondert aufgenommen und gelagert. Sie sollten wenn möglich nicht mitgeliefert werden. Fehlende Teile werden nicht erstattet.

§5  Gewährleistung/Haftung bei der Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Bauteilen, Felgen und Fahrzeugen

1) Felgen

a)  Alle Reparaturen an Autofelgen (u.a. schweißen, schleifen, spachteln, beizen, lackieren, glanzdrehen, Feigenrand bearbeiten, mehrteilige Felgen zerlegen, bearbeiten oder zusammenbauen) sind nach Herstellerangaben und TÜV in Deutschland nicht zulässig. Die Arbeiten an Feigen geschehen auf Kundenwunsch, keine Gewährleistung oder Garantie auf die Arbeiten. Keine Gewährleistung, Haftung oder Garantie durch den Polier-Service bei einem durch behandelte Felgen entstandenem  Unfall. Schäden an montierten Felgen sind von jeder Haftung durch den Polier-Service ausgeno=en.

b)  Keine Haftung des Polier-Service bei Beschädigung der Felgen oder Werkstücke durch fehlerhaftes Bearbeiten oder durch unachtsames Behandeln, ausgeschlossen jedoch durch grob fahrlässiges oder absichtlich schädigendes  Verhalten.

c)  Felgen und Zubehör sowie andere zu behandelnde Werkstücke sind auf dem Betriebsgelände nicht versichert.

d)  Bei Beschädigung durch Dritte oder Diebstahl haftet der Polier-Service nicht.

e)  Nach der Reparatur oder Lackierung der Felgen muss eine Wartezeit von 5 Tagen bis zur Erstwäsche durch eine Waschanlage verstrichen sein. Reparierte Felgen dürfen nur mit weichem Schwamm und viel Wasser gereinigt werden. Der Polier-Service übernimmt keine Haftung bei durch fehlerhafte Wäsche entstanden Schäden an den Felgen.

f) Felgen werden durch den Polier-Service grundsätzlich nur ein Mal abgedreht bzw. glanzgedreht. Bereits behandelte Felgen werden nicht repariert, es sei denn, der Kunde wünscht das und verzichtet auf alle Haftungsansprüche gegenüber dem Polier-Service.

2) Fahrzeuge

a)  Angelieferte und abgestellte Fahrzeuge (egal ob angemeldet oder nicht), auch solche, an denen die Felgen repariert werden sollen, sind auf dem Betriebsgelände nicht versichert. Der Eigentümer oder Halter haftet bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges. Der Polier-Service haftet nicht für Schäden an den Fahrzeugen oder bei Diebstahl der Fahrzeuge oder Fahrzeugteile

b)   Der Polier-Service haftet nicht für Schäden, die durch das Aufbocken der Fahrzeuge auf Hebebühnen oder verfahrbaren Hebewerkzeugen entstanden sind.

c)  Jede Haftung durch Beschädigungen am Lack der Fahrzeuge (Beulen, Kratzer etc.) wird ausgeschlossen.

3)  Rädermontage

a)  Räder die durch den Polier-Service auf ein Fahrzeug montiert wurden, sind mit dem erforderlichen Drehmoment angezogen und geprüft worden.Trotzdem müssen die Radschrauben nach 50 KM nachgezogen werden.

4) Mängel

a)   Sollten trotz aller Vorsicht und fachmännischem Arbeiten ein Mangel an der Felge oder dem zu bearbeitendem Bauteil auftreten (entstanden durch falsche Bearbeitung oder Lagerung), so ist der Polier­ Service zur Nachbesserung bereit. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.

§6 Haftung

1) Die Haftung vom Polier-Service ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt. Das gilt nicht bei grob fahrlässigem Verhalten.

§7 Datenschutz

1) Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Erfüllung des Vertrages erhoben, gespeichert, verarbeitet und benutzt werden.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Essen, BRD.

§9 Schlussbestimmungen

1)  Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

2)  Es gilt bei Verträgen mit dem Polier-Service das deutsche Recht.